Advertorial | 01.08.2025 - Bremen | Sebastian Neugart

Rechner zeigt, wie viel Abfindung tatsächlich möglich wäre

Ist auch Ihre Kündigung unwirksam? Steht Ihnen eine Abfindung zu?

Arbeitgeber machen viele Fehler, wenn es um Kündigungen geht. Allein ein Formfehler oder ein falscher Satz reicht, damit die Kündigung unwirksam sein kann. Ist das auch bei Ihnen der Fall?

Sie haben überraschend eine Kündigung erhalten?

Nun heißt es: Ruhe bewahren, nicht emotional reagieren und diesen Beitrag bis zum Ende lesen.

Denn die gute Nachricht ist: Arbeitgeber machen viele Fehler, wenn es um Kündigungen geht. Allein ein Formfehler oder ein falscher Satz reicht, damit die Kündigung unwirksam sein kann.

Kann ich eine Abfindung fordern? Wenn ja, in welcher Höhe? Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Sollte ich gegen meine Kündigung vorgehen?

Diesen kostenlosen Rechner sollten Sie kennen

Unterschreiben Sie nichts – die Gefahr ist nämlich groß, dass statt des Empfangs der Kündigung versehentlich ein Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag unterschrieben wird.

Das Beste, was Sie jetzt tun können:

Kostenlos ermitteln, wie viel Abfindung Ihnen tatsächlich zustehen würde und ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt.

Die Lösung ist der kostenlose Abfindungsrechner von Rechtsfrage – über 10.000 Gekündigte haben ihn schon genutzt.

Einfach ein paar Angaben zum Arbeitsverhältnis machen, die Anfrage abschicken und schon ein Ergebnis erhalten.

100% kostenlos und unverbindlich, es dauert nur 2 Minuten.

Kostenloser Rechner zeigt: Wie viel Abfindung steht Ihnen tatsächlich zu?

Jetzt prüfen lassen, wie hoch deine mögliche Abfindung wäre – 100% kostenlos und unverbindlich. Die Anfrage dauert nur 2 Minuten.