Sie haben eine Kündigung erhalten?
Kennen Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten? Hat Ihr Arbeitgeber möglicherweise einen Fehler gemacht?
Das kommt tatsächlich häufiger vor als man denkt – denn das Kündigungsschutzgesetz in Deutschland ist für Arbeitgeber ein Minenfeld.
Wussten Sie, dass Arbeitgeber drei Wochen nach der Kündigung unruhig schlafen?
Das ist nämlich die Frist, in der Sie nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen können. 
Diese Zeit sollten Sie nutzen. Wir erklären Ihnen, wie.
Das sollten Sie jetzt auf keinen Fall tun
Der größte Denkfehler, den Gekündigte oft machen?
“Die Beratung durch einen Anwalt kann ich mir nicht leisten”.
Aus Angst vor den Kosten verzichten viele Gekündigte auf eine anwaltliche Beratung – dabei ist eine Ersteinschätzung meist kostenfrei und unverbindlich.
Sie können sich am Ende immer entscheiden, ob Sie sich mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr setzen möchten oder nicht. Und wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte dies ohnehin tun.
Das Beste, was Sie jetzt machen können:
Die Kündigung kostenlos durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Sie wissen nicht, welche Fehler Ihr Arbeitgeber möglicherweise gemacht hat.
Steht Ihnen eine (höhere) Abfindung zu? Lohnt es sich, gegen die Kündigung vorzugehen? Ist vielleicht eine außergerichtliche Lösung mit Ihrem Arbeitgeber möglich?
Klicken Sie einfach unten auf den Button, füllen Sie das kurze Formular aus und erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?
Jetzt prüfen lassen, wie hoch deine mögliche Abfindung wäre – 100% kostenlos und unverbindlich. Die Anfrage dauert nur 2 Minuten.
